Heilpraxis Susanne Pöll
Osteopathie für Säuglinge, Kinder & Erwachsene 

Honorar

Honorar

private Krankenkassen / Zusatzversicherungen:

Die Kosten für die Osteopathie -Behandlung werden von einigen privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernommen.

Die Behandlung kann auch nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet werden.


Bitte erkundigen Sie sich VOR der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen.



Gesetzliche Krankenkassen:

die Kosten für die osteopathie -Behandlung werden von einigen gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst.

Hierfür ist evtl. eine Empfehlung eines Arztes erforderlich.


Bitte erkundigen Sie sich VOR der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen.



Das Erstattungsverfahren führt der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich aus. Die Ergebnisse der Erstattungsverfahren haben keinen Einfluß auf das vereinbarte Honorar. Der Honoraranspruch wird vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe beglichen.



Bitte beachten Sie ausserdem:

Termine sind so früh wie möglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Andernfalls wird dem Patienten der Ausfall in Rechnung gestellt.

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